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Überhöhung der Kiesgrubenauffüllung - Neuauflage! |
Überhöhung der Kiesgrubenauffüllung - Neuauflage!
Eine Woche vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde die Gruber
Bevölkerung mit folgenden Punkten auf der Tagesordnung konfrontiert
(Auszug aus der Tagesordnung Gemeinderatssitzung Valley am 22. November 2005):
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Aktueller Zustand der Kiesgrube 2006 Die Anträge auf den Betrieb einer mobilen Bauschuttbrechanlage und auf Zwischenlagerung von Bauschutt wurden zurückgezogen, nachdem dem Antragsteller signalisiert wurde, dass sie im Gemeinderat zur Zeit keine Zustimmung finden würden (ähnliche Schachzüge wurden schon öfter vom Antragsteller bzw. dessen anwaltlicher Vertretung praktiziert, um einer finalen Negativentscheidung des Gemeinderates zuvor zu kommen). Bezüglich der Zwischenlagerung hält sich der Kiesgrubenbetreiber aber nachweislich nicht an die immer noch gültigen Auflagen, große Schuttberge (der größte ist mehr als 7m hoch!) sind weithin sichtbar. Das Gleiche gilt auch für die Bentonitreste, die auf einem bis zu 3m überhöhten Gelände abgekippt werden. Die IGG hat Mitte April 2006 gegen diese Missstände beim Landratsamt Miesbach interveniert. Etliche Fotos dokumentieren die Sachlage (aus Platzgründen kann nur eine Auswahl stark komprimierter Fotos im Internet gezeigt werden, eine CD mit mehreren 100 Aufnahmen ab Mitte 2004 bis April 2006 steht auf Anfrage zur Verfügung).
Die überhöhte Verfüllung wurde vom Gemeinderat für die bereits rekultivierte Fläche genehmigt, der noch zu verfüllende Teil der Kiesgrube soll auf dem ursprünglichen Niveau bleiben. Vom Landratsamt Miesbach und der Valleyer Gemeinde wurde bestätigt, dass vom LRA eine Abtragung des zu hoch verfüllten Geländes gefordert wird. |
Eine Ortsbesichtigung mit dem Betreiber (vertreten durch die Eigentümer, einem Anwalt und einem weiteren Firmenangehörigen), dem LRA Miesbach, der IGG und Valleyer Gemeinderatsvertretern fand am 9.5.2006 auf dem Kiesgrubengelände statt. Insgesamt waren 31 Personen, davon 8 IGG Mitglieder anwesend. Vom LRA Miesbach wurde nochmals bestätigt, dass der Kiesgrubenbetreiber zur nachträglichen Sanierung des bereits verfüllten Geländes verpflichtet ist, ein entsprechender Bescheid wird in den nächsten Tagen zugestellt. Es wurde außerdem festgestellt, dass die Verfüllung mit Bauschutt für den neuen Grubenteil nicht zulässig ist. Die Lagerung des Bauschutts auf dem Gelände ist ebenfalls nicht genehmigt! Die Ankündigung der Fa. Hafner, den illegal gelagerten Bauschutt nun doch durch eine mobile Brechanlage zu beseitigen, wurde seitens der IGG mit großem Unmut zur Kenntnis genommen. Nachtrag: Auch Anfang August hat sich die Lage nicht zum Positiven geändert, wie auf obigem Bild sichtbar wird weiterhin eine Lagerfläche betrieben, ein Wohnwagen auf dem Kiesgrubengelände dient anscheinend als Unterkunft für einen Teil der dort beschäftigten Hafner-Mitarbeiter.
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jw |