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Brief an Gemeinderat und Bürgermeister (28.11.2005)

Betrifft: Verfüllung und Rekultivierung der Kiesausbeutung der Fa. Hafner in Grub. Antrag auf Einhaltung der Verfüllung und Rekultivierung der Kiesausbeutungsflächenauf Urgelände-Niveau ohne Überhöhung.

Sehr geehrter Herr 1. Bgm. Huber,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

in der letzten Gemeinderatssitzung am 22.11.2005 haben Sie, trotz kontroverser Diskussion, dem Antrag der Fa. Hafner auf Überhöhung der Wiederauffüllung der zur Rekultivierung anstehenden Kiesgrubenflächen mit einer Dachneigung von 2-3 % zugestimmt. Fa. Hafner begründet ihren Antrag mit einer angeblichen Beauflagung durch das Landwirtschaftsamt aus dem Jahre 1997. Dem wird seitens des Landwirtschaftsamtes jedoch widersprochen. Der Antrag, und letztendlich auch Ihre Entscheidung zur Zustimmung, basieren auf der Behauptung, die Überhöhung der Auffüllung sei technisch notwendig um einen Niederschlagswasserabfluss aus dem Verfüllungsbereich zu gewährleisten und einer Staunässebildung (Versumpfung) des relativ wasserundurchlässigen Auffüllbereiches entgegen zu wirken.

Aus technischer Sicht ist dies vom Grundsatz her richtig. Jedoch bezieht sich die Erfordernis einer Überhöhung zum geregelten seitlichen Sickerwasserabfluss lediglich auf die Oberfläche der stark verdichteten und daher nur gering wasserdurchlässigen Kiesgrubenauffüllung, und nicht auch auf die durchzuführenden Rekultivierungsmaßnahmen. Die oberen Deckschichten (Rotlage, Oberboden), welche zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Flächen wieder aufgebracht werden, müssen wasserdurchlässig eingebaut werden (keine Verdichtung !). Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, auch im Bereich von Kiesgrubenrekultivierungen, findet in der Regel kein oberflächiger Abfluss von Niederschlagwasser statt, außer bei ungewöhnlichen Regenereignissen, welche jedoch die angrenzenden Urzustandsflächen gleichermaßen betreffen. Das Niederschlagwasser sickert durch die oberen Deckschichten, sammelt sich auf tiefer liegenden Schichten geringerer Wasserdurchlässigkeit und staut sich dort oder fließt, wenn diese Flächen geneigt sind, seitlich ab. Dieses Grundprinzip der Hydrogeologie und des Erdbaus (seitliche Planums-Entwässerung) muss zwangsläufig auch bei Kiesgrubenverfüllungen Beachtung finden.

Es ist jedoch in keiner Weise technisch erforderlich, die Überhöhung der gering wasserdurchlässigen Kiesgruben-Verfüllung über Urgeländeniveau auszuführen. Hierzu legen wir Ihnen den Plan Nr. 1 "Querschnitt ebenerdiger Auffüllung und Rekultivierung einer Kiesausbeutung mit überhöht profiliertem Auffüllkörper zur Vermeidung von Staunässe" mit der Bitte um Einsichtnahme und Beachtung vor. Die Rekultivierung kann problemlos auf Urgeländeniveau erfolgen, ohne dass die Gefahr der Staunässebildung besteht. Die seinerzeit vom Landwirtschaftsamt empfohlen überhöhte Wiederverfüllung bezieht sich nur auf den Verfüllkörper und nicht auf die Gesamt-Rekultivierung. Es lässt sich, wie der Querschnitt in Plan 1 eindeutig belegt, keine Erfordernis einer technischen Notwendigkeit zur generellen Überhöhung der Rekultivierungsfläche ableitet, wie es von Fa. Hafner propagiert wird.

Dazu bitten wir Sie um gefällige Einsichtnahme in den beigefügten Plan Nr. 2 "Querschnitt überhöhte Auffüllung und Rekultivierung Kiesgrube Hafner". Hier ist die derzeit in Teilbereichen bereits vorhandene Ist-Situation dargestellt, die bisher bereits zu einer wesentlichen Erhöhung der Wiederverfüllmassen und des damit verbundenem Verkehrsaufkommens in den Ortsbereichen Grub und Kreuzstraße geführt hat.

Die gesamte Situation stellt sich doch offensichtlich wie folgt dar:

  • Fa. Hafner hat entweder bewusst (aus wirtschaftlichen Gründen) oder fahrlässig (wegen mangelhafter Kontrolle des Verfüllniveaus) die Überhöhung der Kiesgruben-Wiederverfüllung über Urgeländeniveau faktisch geschaffen.
  • Das Landratsamt Miesbach fordert von der Fa. Hafner die Beseitigung dieser unrechtmäßigen Überhöhung.
  • Fa. Hafner möchte diesen kostenintensiven Rückbau verständlicherweise aus wirtschaftlichen Gründen vermeiden und beantragt daher nachträglich eine Genehmigung für die bereits überhöhte Verfüllung.
  • Darüber hinaus beantragt die Fa. Hafner sogar noch für zukünftig zur Rekultivierung anstehende Flächen die Genehmigung einer Überhöhung, führt hierfür technische Gründe zur Vermeidung von Staunässe auf und beruft sich auf ein Schreiben des Landwirtschaftsamtes von 1997, welches vom Amt selber aber zwischenzeitlich und ausdrücklich als rechtsunwirksam bezeichnet wird.
  • Der Gemeinderat beschließt, der beantragten Überhöhung für die bis zum Mai 2006 rekultivierten Flächen zuzustimmen, da dies aus technischer Sicht notwendig ist. Weitere Überhöhungen für Rekultivierungsflächen ab Mai 2006 müssen von Fa. Hafner wieder beantragt werden.

Aus diesen Fakten können wir nur die folgenden Schlussfolgerungen ziehen:

  • Die von Fa. Hafner angeführte technische Notwendigkeit einer Gesamt-Überhöhung über Urgeländeniveau ist keineswegs gegeben. Im beantragten Überhöhungsquerschnitt ist anscheinend in der Verfüllflächen-Mitte eine Geländeabflachung dargestellt. Mehreren Gemeinderäten ist diese Unstimmigkeit, welche in diesen Bereichen dann ja zu Staunässe führen würde, aufgefallen. Anstatt hieraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, nämlich dass die technische Notwendigkeit wohl nur ein Vorwand ist, wurde sogar noch angeregt, die Überhöhung auf die Gesamtfläche auszudehnen.
  • Wenn der Gemeinderat trotzdem von der technischen Notwendigkeit überzeugt ist, mit welchem Argument kann dann in den folgenden Abschnitten der Überhöhung widersprochen werden? Im Übrigen wird Fa. Hafner erfahrungsgemäß auch in den folgenden Rekultivierungsabschnitten erst wieder Tatsachen schaffen und dann nachträgliche Zustimmung beantragen.
  • Die Notwendigkeit einer Auffüll-Überhöhung um spätere Setzungen aufzufangen ist ebenfalls strittig. Entweder ist die Kiesgrubenauffüllung so stark verdichtet, dass kein Niederschlagswasser mehr versickern kann, dann gibt es auch keine Setzungen. Oder die Kiesgrube ist so locker verfüllt, dass mit Setzungen zu rechnen ist, dann kann es aber auch nicht zu Staunässebildung kommen. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz! Im Bereich der Kiesgrube Hermann in Unterhaching/Taufkirchen ist es nach erfolgter Bebauung (Gewerbegebiet Unterhaching West) zu Setzungen im Größenordnungsbereich 10 bis 20 cm gekommen. Dies dürfte im Hinblick auf die spätere landwirtschaftliche Nutzung in Grub wohl zu verschmerzen sein.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf ein Schreiben des LRA Miesbach vom April 2002 an alle Kiesgrubenbetreiber, welches wir Ihnen als Anlage beifügen. Hier werden auf der 2. Seite des Schreibens die Auflagen des Amtes für Landwirtschaft zur ordnungemäßen Verfüllung und Rekultivierung detailliert aufgeführt und mit einer Querschnittszeichnung verdeutlicht. Diese Vorgaben decken sich mit dem von uns vorgelegten Plan Nr. 1.

Wir hoffen, Ihnen anhand der beigefügten Querschnittspläne und Erläuterungen offenkundig gemacht zu haben, dass es keine technische Notwendigkeit für einer Gesamt-Überhöhung über Urgeländeniveau bei der Wiederverfüllung des gesamten Kiesgrubenbereiches gibt, und das somit die Begründungen, die zu Ihrer zustimmenden Beschlussfassung geführt haben, nicht mehr geben und nicht haltbar sind. Jeder Kubikmeter Auffüllmaterial, der ohne technische Notwendigkeit und im Widerspruch zu den Genehmigungsbescheiden und den Rekultivierungsauflagen angefahren und eingebaut wird, verzögert mutwillig das Ende des Kiesabbaus in Grub, erhöht die Verkehrs- und Emissionsbelastungen für die Bewohner des Ortsteiles Grub, und dient letztendlich nur den wirtschaftlichen Vorteilen des Kiesgrubenbetreibers. Die von Fa. Hafner zur überhöhten Wiederverfüllung beantragten Flurnummern umfassen eine Gesamtfläche von mehr als 15 ha. Bei einer eher gering angesetzten durchschnittlichen Überhöhung von 1.5 m ist mit einer Mehr-Auffüllmasse von mehr als 200.000 m³ zu rechnen. Dies entspricht ca. 15.000 zusätzlichen An- und Abfahrt von Sattelzügen durch die Ortschaften Grub und Kreuzstraße. Seien Sie sich bitte Ihrer Verantwortung bewusst, dass das Wohl Ihrer Bürger, die sie als ihre Vertreter gewählt haben, bei Ihren Entscheidungen im Vordergrund stehen sollte, und nicht die wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen.

Wir beantragen daher, dass der Gemeinderat folgendes entscheidet und beschließt:

  • In Abänderung des Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2005, der auf der Grundlage falscher technischer Voraussetzungen gefasst wurde, wird dem Antrag der Fa. Hafner auf Überhöhung der Wiederverfüllung nicht zugestimmt.
  • Fa. Hafner wird angewiesen, die bereits ohne Genehmigung überhöht hergestellte Wiederverfüllung und Rekultivierung wieder zurückzubauen und gemäß den bisherigen Genehmigungsbescheiden und Beauflagungen ab sofort fachgerecht und auf Urgeländeniveau herzustellen.
  • Fa. Hafner wird davon in Kenntnis gesetzt, dass zukünftig Anträge auf überhöhte Wiederverfüllung im Gemeinderat nicht genehmigungsfähig sind und dass fahrlässig herbeigeführte Überhöhungen zukünftig wieder zurück gebaut werden müssen.



Mit freundlichen Grüßen
und in der Erwartung einer positiven Entscheidung zum Wohle der Gruber Bürger

Interessengemeinschaft Grub

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hf