INHALT

weitere Informationen   Überhöhung der Kiesgrubenauffüllung - Neuauflage!
weitere Informationen   Zustand der Kiesgrube 2006
weitere Informationen   Kiesgrube / Bauschuttdeponie
weitere Informationen   Ortsbesichtigung 9.5.2006
weitere Informationen   Grub

   

Überhöhung der Kiesgrubenauffüllung - Neuauflage!

Eine Woche vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde die Gruber Bevölkerung mit folgenden Punkten auf der Tagesordnung konfrontiert (Auszug aus der Tagesordnung Gemeinderatssitzung Valley am 22. November 2005):

3. Antrag der Firma Hafner Beton GmbH & Co KG zum Betrieb einer mobilen Brechanlage für Bauschutt auf Fl. Nr. 2758/1 Gem. Föching, Gde. Valley

3.1 Antrag der Firma Hafner Beton GmbH & Co KG auf Plankorrektur zur Überhöhung der Wiederverfüllung der Kiesgrube bei Grub, Gem. Föching auf den Fl. Nrn. 2761, 2759, 2757, 2757/1 und 2758 Gem. Föching

3.2 Antrag der Firma Hafner Beton GmbH & Co KG auf Zwischenlagerung von Bauschutt auf Fl. Nr. 2757 Gem. Föching

Die IGG hat gegen alle 3 Tagesordnungspunkte Einspruch erhoben!

Der Gemeinderat gab Punkt 3.1 statt, die beiden anderen wurden abgelehnt bzw. zurückgezogen.

Die Interessengemeinschaft Grub forderte den Gemeinderat auf, die Entscheidung zu Punkt 3.1 umgehend zu revidieren, da es keine sachlichen bzw. technische Argumente für diese Entscheidung gibt. Der entsprechende Brief der IGG ist auf diesem Webserver verfügbar. Eine Unterschriftensammlung gegen den Gemeinderatsbeschluss wurde durchgeführt. Innerhalb kürzester Zeit kamen 124 Gegenstimmen zusammen. Damit hat mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Bevölkerung ihren Unmut über die Gemeinderatsentscheidung bekundet. Zusätzlich wurden noch einige individuelle Einsprüche abgegeben.

Randbemerkungen: Eine mobile Brechanlage für Bauschutt kam schon mehrfach auf dem Kiesgrubengelände zum Einsatz (ebenerdiger Betrieb mit erheblicher Belästigung der Anwohner, Proteste dagegen wurden aber weitgehend ignoriert), weithin sichtbare Bauschuttberge existieren jetzt schon und die bisher rekultivierten Flächen der Kiesgrube wurden eindeutig zu hoch verfüllt. Immer wieder werden vom Kiesgrubenbetreiber Fakten geschaffen, für die dann nachträglich die Genehmigung der Gemeinde eingeholt wird. Fotos und weitere Dokumente zu diesen Themen finden Sie hier.

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Aktueller Zustand der Kiesgrube 2006

Die Anträge auf den Betrieb einer mobilen Bauschuttbrechanlage und auf Zwischenlagerung von Bauschutt wurden zurückgezogen, nachdem dem Antragsteller signalisiert wurde, dass sie im Gemeinderat zur Zeit keine Zustimmung finden würden (ähnliche Schachzüge wurden schon öfter vom Antragsteller bzw. dessen anwaltlicher Vertretung praktiziert, um einer finalen Negativentscheidung des Gemeinderates zuvor zu kommen). Bezüglich der Zwischenlagerung hält sich der Kiesgrubenbetreiber aber nachweislich nicht an die immer noch gültigen Auflagen, große Schuttberge (der größte ist mehr als 7m hoch!) sind weithin sichtbar. Das Gleiche gilt auch für die Bentonitreste, die auf einem bis zu 3m überhöhten Gelände abgekippt werden. Die IGG hat Mitte April 2006 gegen diese Missstände beim Landratsamt Miesbach interveniert. Etliche Fotos dokumentieren die Sachlage (aus Platzgründen kann nur eine Auswahl stark komprimierter Fotos im Internet gezeigt werden, eine CD mit mehreren 100 Aufnahmen ab Mitte 2004 bis April 2006 steht auf Anfrage zur Verfügung).

Kiesgrube - Lagerfläche (20.7.2006)

Die überhöhte Verfüllung wurde vom Gemeinderat für die bereits rekultivierte Fläche genehmigt, der noch zu verfüllende Teil der Kiesgrube soll auf dem ursprünglichen Niveau bleiben. Vom Landratsamt Miesbach und der Valleyer Gemeinde wurde bestätigt, dass vom LRA eine Abtragung des zu hoch verfüllten Geländes gefordert wird.

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Ortsbesichtigung am 9.5.2006

Eine Ortsbesichtigung mit dem Betreiber (vertreten durch die Eigentümer, einem Anwalt und einem weiteren Firmenangehörigen), dem LRA Miesbach, der IGG und Valleyer Gemeinderatsvertretern fand am 9.5.2006 auf dem Kiesgrubengelände statt. Insgesamt waren 31 Personen, davon 8 IGG Mitglieder anwesend. Vom LRA Miesbach wurde nochmals bestätigt, dass der Kiesgrubenbetreiber zur nachträglichen Sanierung des bereits verfüllten Geländes verpflichtet ist, ein entsprechender Bescheid wird in den nächsten Tagen zugestellt. Es wurde außerdem festgestellt, dass die Verfüllung mit Bauschutt für den neuen Grubenteil nicht zulässig ist. Die Lagerung des Bauschutts auf dem Gelände ist ebenfalls nicht genehmigt! Die Ankündigung der Fa. Hafner, den illegal gelagerten Bauschutt nun doch durch eine mobile Brechanlage zu beseitigen, wurde seitens der IGG mit großem Unmut zur Kenntnis genommen.

Nachtrag: Auch Anfang August hat sich die Lage nicht zum Positiven geändert, wie auf obigem Bild sichtbar wird weiterhin eine Lagerfläche betrieben, ein Wohnwagen auf dem Kiesgrubengelände dient anscheinend als Unterkunft für einen Teil der dort beschäftigten Hafner-Mitarbeiter.

Wohnwgen auf Kiesgrubengelände

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jw