Plan für eine Deponie
Nachfolgend einige Zitate aus dem Bauantrag
des Kiesgrubenbetreibers, der der Gemeinde Valley vorgelegt, dann
aber auf Grund des Gruber Protestes wieder zurückgenommen wurde
Abmessungen Ausgleichsfläche Zeitlicher
Ablauf Verfüllvolumen Skizze
der geplanten Deponie
Abmessungen -
Zitat aus dem Bauantrag:
„Bei der beantragten Maßnahme
handelt es sich um die Aufschüttung eines Hügels bis zu einer Höhe von 8,00 Metern
über Urgeländeniveau auf einer Gesamtfläche von rund 9.90 Hektar. Die Zufahrt
erfolgt wie bisher über die asphaltierte Zufahrt von der Kreisstraße MB 4
her, wobei mit der Auffüllung in der Nordwestwecke begonnen wird.“
Anmerkung:
Bei der „Aufschüttung“ oder richtiger Deponie handelt es sich damit um eine
Art Tafelberg – ein Objekt, dass sich in die Endmoränenlandschaft nur schwer
einfügen kann. Da von Norden her aufgeschüttet wird, bleibt der dem Dorf
zugewandte südliche Teil über Jahre eine „Baustelle“. Zum Vergleich: 8 Meter
entsprechen der Giebelhöhe eines zweistöckigen Hauses! Interessant auch in
diesem Zusammenhang: Anscheinend ist man bemüht, die Fläche
unter 10 ha zu halten, um gewisse gesetzgeberische Auflagen
zu umgehen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung, Veröffentlichung
der Planung usw.). Einen Eindruck, wie dieses Gebilde aussieht,
bekommen Sie mit unserer Fotomontage.
„Ausgleichsflächenbereiche
(südlicher Teil)
Die im gesamten Südteil
ausgewiesene Ausgleichsfläche (siehe Plan) wird
nach Erreichen der Endhöhe bei 8,0 Metern nicht humisiert.
Vielmehr sollten hier vor allem in den Böschungsbereichen durchlässige
Materialien wie z.B. Grobschutt, Abbruchmaterial, Großsteine u.ä. verkippt werden und möglichst zumindest teilweise
mit einer Kiesschicht abgedeckt werden. Ziel ist hier, einen mageren und
trockenen Standort für die sukzessive Entwicklung zu erhalten.“
Anmerkung: Die
Ausgleichsfläche ist gesetzgeberisch vorgeschrieben. Sie ist in diesem Bauantrag
der letzte Teil,
der bei der Verfüllung in Angriff genommen werden soll.
„Die reine
Auffüllungsmaßnahme wird sich über einen Zeitraum von voraussichtlich
mindestens 5 Jahren erstrecken, wobei hierbei die weitere wirtschaftliche
Entwicklung und damit der Anfall an Verfüllmaterial entscheidend sein wird.“
Anmerkung: Der Plan enthält
keine konkrete zeitliche Limitierung, d.h. er lässt offen, wann die Schaffung
der Ausgleichsfläche geschehen soll.
„Bei den Massenangaben wurde der sogenannte
Setzungs- bzw. Verdichtungsfaktor von 10 - 15%
gegenüber dem lockeren Schüttgut noch nicht berücksichtigt!
Gesamtfläche lt. Plan: ca.
99.600 m2 = 9,90 Hektar Berechnung der Auffüllkubatur:
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Bruttovolumen:
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99.639
m2
x 8,00 m
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797.112,00 m3
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| Böschungsdreieck:
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ca. 30x8/2 120 m2
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| Böschungslänge:
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ca. 1.500 lfm
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| Böschungsverlust:
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120 m2 x 1.500 lfm
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-180.000,00
m3
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Kubatur lt. Plan:
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ca.
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617.112,00
m3“
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Anmerkung: Das
Verfüllvolumen entspricht damit zum Größenvergleich einem Viertel des Volumens
der Cheopspyramide! Es sind zirka 120.000 LKW Fahrten erforderlich, um diese
Menge an Bauschutt und Aushubmaterial zu transportieren. Bei dieser Zahl handelt
es sich ausschließlich um die zusätzlichen Fahrten, die
anfallen, um den Schuttberg aufzutürmen!
Skizze
der geplanten Deponie
Abgezeichnet
vom Bauantrag (Original enthält noch zusätzlich die Grundstücksnummern
und genauere Maße):

Das Original des Antrages
liegt der Gemeinde Valley vor und ist dort einsehbar.
(iw/jw)
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