Plan für eine Deponie


 

Nachfolgend einige Zitate aus dem Bauantrag des Kiesgrubenbetreibers, der der Gemeinde Valley vorgelegt, dann aber auf Grund des Gruber Protestes wieder zurückgenommen wurde

 

Abmessungen
Ausgleichsfläche
Zeitlicher Ablauf
Verfüllvolumen
Skizze der geplanten Deponie

 


zum Seitenanfang  Abmessungen - Zitat aus dem Bauantrag:

Bei der beantragten Maßnahme handelt es sich um die Aufschüttung eines Hügels bis zu einer Höhe von 8,00 Metern über Urgeländeniveau auf einer Gesamtfläche von rund 9.90 Hektar. Die Zufahrt erfolgt wie bisher über die asphaltierte Zufahrt von der Kreisstraße MB 4 her, wobei mit der Auffüllung in der Nordwestwecke begonnen wird.“

 

Anmerkung: Bei der „Aufschüttung“ oder richtiger Deponie handelt es sich damit um eine Art Tafelberg – ein Objekt, dass sich in die Endmoränenlandschaft nur schwer einfügen kann. Da von Norden her aufgeschüttet wird, bleibt der dem Dorf zugewandte südliche Teil über Jahre eine „Baustelle“. Zum Vergleich: 8 Meter entsprechen der Giebelhöhe eines zweistöckigen Hauses! Interessant auch in diesem Zusammenhang: Anscheinend ist man bemüht, die Fläche unter 10 ha zu halten, um gewisse gesetzgeberische Auflagen zu umgehen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung, Veröffentlichung der Planung usw.). Einen Eindruck, wie dieses Gebilde aussieht, bekommen Sie mit unserer Fotomontage.

 


zum Seitenanfang  Ausgleichsfläche - Zitat aus dem Bauantrag:

„Ausgleichsflächenbereiche (südlicher Teil)

Die im gesamten Südteil ausgewiesene Ausgleichsfläche (siehe Plan) wird nach Erreichen der Endhöhe bei 8,0 Metern nicht humisiert. Vielmehr sollten hier vor allem in den Böschungsbereichen durchlässige Materialien wie z.B. Grobschutt, Abbruchmaterial, Großsteine u.ä. verkippt werden und möglichst zumindest teilweise mit einer Kiesschicht abgedeckt werden. Ziel ist hier, einen mageren und trockenen Standort für die sukzessive Entwicklung zu erhalten.“

 

Anmerkung: Die Ausgleichsfläche ist gesetzgeberisch vorgeschrieben. Sie ist in diesem Bauantrag der letzte Teil, der bei der Verfüllung in Angriff genommen werden soll.

 


zum Seitenanfang  Zeitlicher Ablauf - Zitat aus dem Bauantrag:

„Die reine Auffüllungsmaßnahme wird sich über einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens 5 Jahren erstrecken, wobei hierbei die weitere wirtschaftliche Entwicklung und damit der Anfall an Verfüllmaterial entscheidend sein wird.“

 

Anmerkung: Der Plan enthält keine konkrete zeitliche Limitierung, d.h. er lässt offen, wann die Schaffung der Ausgleichsfläche geschehen soll.

 


zum Seitenanfang  Verfüllvolumen - Zitat aus dem Bauantrag:

„Bei den Massenangaben wurde der sogenannte Setzungs­- bzw. Verdichtungsfaktor von 10 - 15% gegenüber dem lockeren Schüttgut noch nicht berücksichtigt!

 

 

Gesamtfläche lt. Plan:  ca. 99.600 m2 =  9,90 Hektar Berechnung der Auffüllkubatur:

 

Bruttovolumen:

   99.639 m2 x 8,00 m

   797.112,00 m3

 Böschungsdreieck:

   ca. 30x8/2 120 m2

 

Böschungslänge:

   ca. 1.500 lfm

 

Böschungsverlust:

   120 m2 x 1.500 lfm

-180.000,00 m3

Kubatur lt. Plan: 

ca.

 617.112,00 m3

    

Anmerkung: Das Verfüllvolumen entspricht damit zum Größenvergleich einem Viertel des Volumens der Cheopspyramide! Es sind zirka 120.000 LKW Fahrten erforderlich, um diese Menge an Bauschutt und Aushubmaterial zu transportieren. Bei dieser Zahl handelt es sich ausschließlich um die zusätzlichen Fahrten, die anfallen, um den Schuttberg aufzutürmen!

 


zum Seitenanfang  Skizze der geplanten Deponie

Abgezeichnet vom Bauantrag (Original enthält noch zusätzlich die Grundstücksnummern und genauere Maße):

 

zum vergrößern bitte anklicken

 

Das Original des Antrages liegt der Gemeinde Valley vor und ist dort einsehbar.

(iw/jw)