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Aktuell

Wie von den Gegnern der Kiesgrube befürchtet, werden weitere Anträge bzgl. der Kiesgrube durch den potentiellen Betreiber, die Firma Penzenstadler, Groß-Seeham/Weyarn gestellt. Auf der Valleyer Gemeinderatssitzung am 4. Mai 2010 wurde ein Antrag der Fa. Penzenstadler abgelehnt, in dem es um die "Aufweichung" der Betriebszeiten für die geplante Kiesgrube ging. Text im Aushang der Gemeinde Valley: "12. Antrag der Fa. Penzenstadler, Groß-Seeham, zur Verlängerung der Abbauzeit  Kiesgrube HD, Fl.Nrn. 2236, 2237/T, 2239 Gem. Föching". Zunächst wurde eine pauschale Genehmigung in Sonderfällen, in der die durch Auflagen der Gemeinde festgelegte Betriebszeit (Mo-Do, 7:00 - 18:00 Uhr; Fr 7 - 16:00 Uhr) auf 7:00 - 20:00 Uhr erweitert werden sollte.  Bemerkenswert ist, dass eine Genehmigung der Kiesgrube durch das Landratsamt Miesbach weder im April*, noch zum Zeitpunkt der Antragstellung am 24.02.2010 vorgelegen hat. 

* am 30.4.2010 wurde uns auf Anfrage vom LRA Miesbach mitgeteilt, dass das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

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Fakten

Knapp eine Woche nach der Infoveranstaltung für die Sollacher, Hohendilchinger und die Bürger von Kreuzstaße (Gruber wurden in der Einladung nicht erwähnt, siehe Zusatzinfo) hat der Valleyer Gemeinderat am 21.07.2009 eine Kiesgrube im Süden von Grub 3,5 ha groß und mit einem Abbauvolumen von ca. 250.000 m3 , 250 m von der Wohnbebauung  entfernt, nach extrem kurzer Beratungszeit mit einer 2/3 Mehrheit befürwortet! Die 119 Unterschriften und mehrere Einzeleinsprüche gegen diese Kiesgrube hatten zu unserem großen Bedauern keinen Erfolg. Die 5 Gegenstimmen  im Gemeinderat reichten für eine Ablehnung ebenfalls nicht aus. Es ist noch zu prüfen, wie eine Baumaßnahme in dieser Größenordnung mit entsprechenden negativen Folgen sowohl für die Gruber Anwohner als auch für Landschaft und Natur innerhalb weniger Tage genehmigt werden konnte, obwohl sie auch noch im Widerspruch zu den Gemeinderatsbeschlüssen vom 12.05.1998 und 28.06.2005 stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die endgültige Entscheidung durch das Landratsamt die in den Einsprüchen formulierten Umwelt- und Naturschutzaspekte berücksichtigt und die einmalige Landschaft zwischen Teufelsgraben und Hochufer am Mangfallknie doch noch erhalten bleibt. 

Antragsteller: Fa. Penzenstadler
Flurstücke:    2236, 2237 und 2239 Gern. Föching, im Besitz der Fam. Beil, Hohendilching


Lageplan (Skizze basiert auf  Open Source Map Topo Karte):

Skizze


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Gegenargumente

Die geplante Kiesgrube stellt neben der bereits bestehenden und noch bis mindestens 2017 offenen Kiesgrube im Norden von Grub

1.) eine zusätzliche Lärm- und vor allem auch
2.) eine zusätzliche Quelle bezüglich Feinstaubbelastung dar. 

3.) Neben den zusätzlichen Verkehrsimmissionen sind auch die Betriebsimmissionen der Kiesgruben von besonderer Bedeutung und für unmittelbar anwohnende Bürger nicht zumutbar. 

4.) Der Teufelsgraben und die Mangfall sind inzwischen zu einem beliebten Naherholungsgebiet vor allem durch die S-Bahnanbindung geworden (Stichwort "sanfter Tourismus"). Das Mangfallknie verdient durch seine landschaftliche Einmaligkeit den Status eines Geotops. Der Teufelsgraben ist als ein einmaliges landschaftliches wie biologisches Kleinod ebenso besonders schützenswert. Die geplante Kiesgrube zerstört für viele Jahre das unmittelbar angrenzende derzeit noch intakte ländliche Erscheinungsbild. Die  geplante Kiesgrube dient somit nicht dem Wohl der Allgemeinheit. 

5.) die geplante Kiesgrube steht im Widerspruch zu den Gemeinderatsbeschlüssen vom 12.05.1998 und vom 28.6.2005. Falls einer der Beschlüsse aufgehoben wird, schafft man einen Präzedenzfall der aus unserer Sicht die Einzelinteressen der Antragsteller über das Gemeinwohl stellt.

6.) Die geplante Baumaßnahme steht im Widerspruch zu den geltenden Regionalplänen (kein Vorranggebiet).

7.) und im Widerspruch zum Landesentwicklungsplan (kein nachhaltiger Flächenverbrauch).

8.) Es wird außerdem ein Präzedenzfall geschaffen, der weitere Anträge nach sich zieht und somit zur weiteren Zerstörung des Landschaftsbildes beiträgt (Industrielandschaft anstelle ländlicher Strukturen).

9.) Darüber hinaus ist die Renaturierung dieser Bereiche nicht sichergestellt, z. B. bei Insolvenz der Betreiber, die 10 Jahre und länger im Voraus nicht auszuschließen ist, muss die Gemeinde für die entstehenden Kosten aufkommen. Bisher wurden außerdem immer wieder Fehler bei der Renaturierung beanstandet - siehe Hafner Kiesgrube im Norden von Grub, die dann im Nachhinein genehmigt wurden mit entsprechenden Folgen für die Landschaft.

10.) Die Landschaft an Mangfallhochufer und Teufelsgraben ist von Spuren keltischer und mittelalterlicher Besiedelung geprägt (Wallanlagen, Burgfragmente, Hochäcker, Granitblöcke aus keltischer Zeit). Diese Zeugnisse früherer Kulturen sind durch die geplante Kiesgrube und den damit verbundenen Zufahrtsweg in ihrer Existenz extrem gefärdet.  

11.) Die Kiesgrube kann mittel- und langfristig zur Destabilisierung des Mangfallhochufers beitragen, Erdrutsche größeren Ausmaßes wären die Folge.

Es ist außerdem noch anzumerken, dass das gesamte Mangfallknie (Fluß und Hochufer), nach EU Recht als FFH (Fauna Flora Habitat) deklariert ist, rechtlich ist es sicherlich bedenklich, wenn die geplante Baumaßnahme direkt an das FFH Gebiet grenzt.  


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Chronologische Reihenfolge

Hier eine kleine zeitliche Zusammenfasssung der "Ereignisse" im Vorfeld der Entscheidung des Gemeinderates Valley für die Kiesgrube Süd.

14.05.2009

Datum auf dem Antrag für die Kiesgrube (war auf der Infoveranstaltung zu sehen, Nachfrage aus dem Publikum)

??.??.2009

Eingang des Antrags bei der Gemeindeverwaltung Valley (keine Angabe vom Antragssteller oder Bürgermeister, genauer Termin daher nicht angegeben werden)

??.??.2009

Antrag wird dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung zur Kenntnis gebracht (keine Angabe vom Bürgermeister oder Gemeinderat, genauer Termin daher nicht angegeben werden)

ca. 06.07.2009*

Gruber Bürgerin entdeckt Aushang in Hohendilching bezüglich der Kiesgrube im Süden von Grub. Da nur Flurnummern genannt wurden und die Kiesgrube als "zwischen Sollach und Hohendilching liegend" beschrieben wurde, schöpfte zunächst niemand Verdacht. 

ca. 07.07.2009*

Aushang in Grub (Einladung an die Bürger in Kreuzstraße, Hohendilching und Sollach bzgl. einer Kiesgrube in Hohendilching unter Benennung der Flurstücksnummern)

11.07.2009

In der Samstagsausgabe des Holzkirchner Merkurs Einladung zu den Infoveranstaltungen der beiden Kiesgruben, wieder kein Hinweis darauf, dass die "Kiesgrube in Hohendilching" Grub am nächsten liegt.

10.07.2009

Gruber Bürgerin fragt beim Bürgermeister nach der Kiesgrube Ost, kein Hinweis auf die Kiesgrube Süd

13.07.2009

Zwei Gruber Bürger erkundigen sich nach beiden Kiesgruben und fordern Einblick in die Unterlagen. Erst hier wird die Lage der Kiesgrube Süd offensichtlich. Warum die Gruber nicht zur Infoveranstaltung eingeladen wurden, konnte der Bürgermeister nicht begründen und sprach von einem Versehen, aber schließlich könne jeder zu den Infoveranstaltungen gehen. Eine Korrektur der Aushänge fand nicht statt. Es wurde versprochen, den Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2005 der IGG zugänglich zu machen, nachdem er an den Gemeinderat verteilt wurde. Dem Bürgermeister war dieser Beschluss nach eigenem Bekunden nicht geläufig.

13.07.2009

Interessengemeinschaft Grub informiert per Handzettel über die zweite geplante Kiesgrube

14.07.2009

Infoveranstaltung zur Kiesgrube Ost. Einsprüche der Anwohner und kritische Fragen aus Grub wurden gestellt. Erste Unterschriftenliste mit 39 Unterschriften war bereits beim Gemeinderat eingereicht worden.Während der Veranstaltung wurde aus den Gemeinderatsbeschlüssen von 1998 und 2005 selektiv vom Bürgermeister zitiert.

15.07.2009

Infoveranstaltung zur Kiesgrube Süd. Bedingt durch die kurzfristige Ankündigung war der Protest aus Grub und Kreuzstraße noch wenig organisiert. Es wurde mehrfach vom Kiesgrubenbetreiber besonders hervorgehoben, dass Hohendilching und Sollach kaum von der Kiesgrube wegen des großen Abstandes von ca. 800m betroffen seien und das die Verkehrsführung parallel zum Teufelsgraben erfolgen soll. Grub, dass nur 250m südlich von der Kiesgrube entfernt, deren Zufahrtsweg  dann im Südwesten liegt, wurde mit keinem Wort erwähnt!

ab 19.07.2009

Sammlung von Unterschriften gegen die geplanten Kiesgruben in Grub und Kreuzstraße durch verschiedene Mitbürgerinnen/Mitbürger (aus zeitlichen Gründen konnten nicht alle Haushalte erreicht werden)

21.07.2009

Abgabe der Unterschriftenlisten 119 gegen Kiesgrube Süd und zusätzlich zu den 39 schon abgegebenen weitere 80 Unterschriften gegen Kiesgrube Ost. Zu den uns bekannten 2 Einzeleinsprüchen wurden noch 3 weitere abgegeben. Von der IGG wurde eine Kopie des Gemeinderatsbeschlusses von 1998 an die Gemeinderäte weitergegeben. Der Beschluss von 2005 wurde nicht, wie vom Bürgermeister versprochen, an die Gemeinderäte verteilt.

21.07.2009

Gemeinderatssitzung Valley: Kiesgrube Ost wird abgelehnt, dennoch ein schwarzer Tag für Grub und die Gemeinde Valley - der Gemeinderat hält sich nicht an seine Beschlüsse von 1998/2005, verwirft die massiven Einsprüche und befürwortet Kiesgrube Süd mit 10:5 Stimmen. Auf das komplette Vorlesen der Einsprüche wurde verzichtet, aus einigen wurde stellenweise zitiert.

 

Anm.: Eine Begehung des Geländes durch den Gemeinderat fand erst nach dem Beschluss für die Kiesgrube statt!

* Termine werden noch evaluiert

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Teilerfolg: Weitere geplante Kiesgrube im Osten von Grub wurde nicht genehmigt

Aufatmen der Gruber an der Großhelfendorfer Straße, der Antrag auf die Kiesgrube im Osten von Grub wurde vom Gemeinderat Valley ohne Gegenstimmen abgelehnt. Auch hier haben die Gruber ihr Veto eingelegt.  Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Planung dieser Kiesgrube, von vielen Beobachtern als nicht genehmigungsfähig eingestuft, den Grubern frühzeitig bekannt gemacht wurde und erste Diskussionen mit Bürgermeister und Gemeinderäten im Vorfeld möglich waren. 
 


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weiterführende Links

- BayernViewer des LVA Bayern: Lageplan 

- Burg am Biberg

- Unterwegs im Gestern

- Darga, Wierer: Auf den Spuren des Inn-Chiemsee-Gletschers, Pfeil Verlag, ISBN 978-3-89937-104-8

- Fotos in www.panoramio.com: 47° 55' 3.60" N 11° 46' 34.80" E

- Relikte aus der Eiszeit

*für externe Links bitte Disclaimer beachten 

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JW