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Wie von den Gegnern der Kiesgrube befürchtet, werden weitere Anträge bzgl. der Kiesgrube durch den potentiellen Betreiber, die Firma Penzenstadler, Groß-Seeham/Weyarn gestellt. Auf der Valleyer Gemeinderatssitzung am 4. Mai 2010 wurde ein Antrag der Fa. Penzenstadler abgelehnt, in dem es um die "Aufweichung" der Betriebszeiten für die geplante Kiesgrube ging. Text im Aushang der Gemeinde Valley: "12. Antrag der Fa. Penzenstadler, Groß-Seeham, zur Verlängerung der Abbauzeit Kiesgrube HD, Fl.Nrn. 2236, 2237/T, 2239 Gem. Föching". Zunächst wurde eine pauschale Genehmigung in Sonderfällen, in der die durch Auflagen der Gemeinde festgelegte Betriebszeit (Mo-Do, 7:00 - 18:00 Uhr; Fr 7 - 16:00 Uhr) auf 7:00 - 20:00 Uhr erweitert werden sollte. Bemerkenswert ist, dass eine Genehmigung der Kiesgrube durch das Landratsamt Miesbach weder im April*, noch zum Zeitpunkt der Antragstellung am 24.02.2010 vorgelegen hat. * am 30.4.2010 wurde uns auf Anfrage vom LRA Miesbach mitgeteilt, dass das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. |
Knapp eine Woche nach der Infoveranstaltung für die Sollacher, Hohendilchinger und die Bürger von Kreuzstaße (Gruber wurden in der Einladung nicht erwähnt, siehe Zusatzinfo) hat der Valleyer Gemeinderat am 21.07.2009 eine Kiesgrube im Süden von Grub 3,5 ha groß und mit einem Abbauvolumen von ca. 250.000 m3 , 250 m von der Wohnbebauung entfernt, nach extrem kurzer Beratungszeit mit einer 2/3 Mehrheit befürwortet! Die 119 Unterschriften und mehrere Einzeleinsprüche gegen diese Kiesgrube hatten zu unserem großen Bedauern keinen Erfolg. Die 5 Gegenstimmen im Gemeinderat reichten für eine Ablehnung ebenfalls nicht aus. Es ist noch zu prüfen, wie eine Baumaßnahme in dieser Größenordnung mit entsprechenden negativen Folgen sowohl für die Gruber Anwohner als auch für Landschaft und Natur innerhalb weniger Tage genehmigt werden konnte, obwohl sie auch noch im Widerspruch zu den Gemeinderatsbeschlüssen vom 12.05.1998 und 28.06.2005 stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die endgültige Entscheidung durch das Landratsamt die in den Einsprüchen formulierten Umwelt- und Naturschutzaspekte berücksichtigt und die einmalige Landschaft zwischen Teufelsgraben und Hochufer am Mangfallknie doch noch erhalten bleibt. Antragsteller:
Fa. Penzenstadler Lageplan (Skizze basiert auf Open Source Map Topo Karte):
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Die
geplante Kiesgrube stellt neben der bereits bestehenden und noch
bis mindestens 2017 offenen Kiesgrube im Norden von Grub 3.) Neben den zusätzlichen Verkehrsimmissionen sind auch die Betriebsimmissionen der Kiesgruben von besonderer Bedeutung und für unmittelbar anwohnende Bürger nicht zumutbar. 4.) Der Teufelsgraben und die Mangfall sind inzwischen zu einem beliebten Naherholungsgebiet vor allem durch die S-Bahnanbindung geworden (Stichwort "sanfter Tourismus"). Das Mangfallknie verdient durch seine landschaftliche Einmaligkeit den Status eines Geotops. Der Teufelsgraben ist als ein einmaliges landschaftliches wie biologisches Kleinod ebenso besonders schützenswert. Die geplante Kiesgrube zerstört für viele Jahre das unmittelbar angrenzende derzeit noch intakte ländliche Erscheinungsbild. Die geplante Kiesgrube dient somit nicht dem Wohl der Allgemeinheit. 5.) die geplante Kiesgrube steht im Widerspruch zu den Gemeinderatsbeschlüssen vom 12.05.1998 und vom 28.6.2005. Falls einer der Beschlüsse aufgehoben wird, schafft man einen Präzedenzfall der aus unserer Sicht die Einzelinteressen der Antragsteller über das Gemeinwohl stellt. 6.) Die geplante Baumaßnahme steht im Widerspruch zu den geltenden Regionalplänen (kein Vorranggebiet). 7.) und im Widerspruch zum Landesentwicklungsplan (kein nachhaltiger Flächenverbrauch). 8.) Es
wird außerdem ein Präzedenzfall
geschaffen, der weitere Anträge nach sich zieht
und somit zur weiteren Zerstörung des Landschaftsbildes
beiträgt (Industrielandschaft anstelle ländlicher
Strukturen). 9.) Darüber hinaus ist die Renaturierung dieser Bereiche nicht sichergestellt, z. B. bei Insolvenz der Betreiber, die 10 Jahre und länger im Voraus nicht auszuschließen ist, muss die Gemeinde für die entstehenden Kosten aufkommen. Bisher wurden außerdem immer wieder Fehler bei der Renaturierung beanstandet - siehe Hafner Kiesgrube im Norden von Grub, die dann im Nachhinein genehmigt wurden mit entsprechenden Folgen für die Landschaft. 10.) Die Landschaft an Mangfallhochufer und Teufelsgraben ist von Spuren keltischer und mittelalterlicher Besiedelung geprägt (Wallanlagen, Burgfragmente, Hochäcker, Granitblöcke aus keltischer Zeit). Diese Zeugnisse früherer Kulturen sind durch die geplante Kiesgrube und den damit verbundenen Zufahrtsweg in ihrer Existenz extrem gefärdet. 11.) Die Kiesgrube kann mittel- und langfristig zur Destabilisierung des Mangfallhochufers beitragen, Erdrutsche größeren Ausmaßes wären die Folge. Es ist außerdem noch anzumerken, dass das gesamte Mangfallknie (Fluß und Hochufer), nach EU Recht als FFH (Fauna Flora Habitat) deklariert ist, rechtlich ist es sicherlich bedenklich, wenn die geplante Baumaßnahme direkt an das FFH Gebiet grenzt.
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Hier
eine kleine zeitliche
Zusammenfasssung der "Ereignisse" im Vorfeld der Entscheidung des
Gemeinderates Valley für die Kiesgrube Süd.
Anm.: Eine Begehung des Geländes durch den Gemeinderat fand erst nach dem Beschluss für die Kiesgrube statt!
* Termine werden noch evaluiert |
Teilerfolg: Weitere geplante Kiesgrube im Osten von Grub wurde nicht genehmigt Aufatmen
der Gruber an der
Großhelfendorfer Straße, der Antrag auf die
Kiesgrube im Osten von Grub wurde vom Gemeinderat Valley ohne
Gegenstimmen abgelehnt.
Auch hier haben die Gruber ihr Veto eingelegt.
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Planung dieser
Kiesgrube, von vielen Beobachtern als nicht
genehmigungsfähig eingestuft, den Grubern
frühzeitig bekannt gemacht wurde und erste Diskussionen mit
Bürgermeister und Gemeinderäten im Vorfeld
möglich waren.
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- BayernViewer des LVA Bayern: Lageplan - Darga, Wierer: Auf den Spuren des Inn-Chiemsee-Gletschers, Pfeil Verlag, ISBN 978-3-89937-104-8 - Fotos in www.panoramio.com: 47° 55' 3.60" N 11° 46' 34.80" E
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