Abschrift einer Stellungnahme des Departments für Geo und Umweltwissenschaften der LMU, anlässlich der Planung einer Bauschutt und Aushubdeponie am nördlichen Ortsrand von Grub.


Ludwig Maximilians Universität München
DEPARTMENT FÜR GEO UND UMWELTWISSENSCHAFTEN
Sektion Geographie
Prof. Dr. Otfried Baume,
Prof. Dr. Volker Kaminske,
Dr. Carola Küfmann,
Dr. Günther Michler,
Dr. Mark Vetter,
Akad. Oberrat Franz Kestler

 

 

Landratsamt Miesbach
Abteilung 5 - Umwelt
Fachlicher Naturschutz

Rosenheimer Str. 4 / Haus 4

83714 Miesbach

München 02.08.04

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir aus der Presse erfahren mussten, soll im „Grub-Harthausener Trockental“ ein massiver Eingriff in das Landschaftsbild erfolgen, indem eine Kiesgrube weit über das natürliche Geländeniveau aufgeschüttet wird.

In diesem Zusammenhang wollen wir Sie darauf hinweisen, dass das damit betroffene Mangfallknie zusammen mit seiner unmittelbaren Umgebung aus geologisch­geomorphologischer Sicht den Rang eines Naturdenkmals besitzt. Die „Ur-Mangfall“ war im Eiszeitalter eine Entwässerungsrinne, die während des Gletscherhochstandes der Würm-Eiszeit entlang der Endmoränen des Inn-Gletschers nach Norden floss. Nach dem Abschmelzen des Inn-Gletschers wurde die Mangfall angezapft und in das von der Gletscherzunge übertiefte Rosenheimer Becken in südöstlicher Richtung, also wieder zu den Alpen hin, umgeleitet. Das Grub-Harthausener Trockental stellt genau die ehemalige Talfortsetzung der Ur-Mangfall nach Norden dar. Im gesamten bayerischen Voralpenland ist dieses Phänomen nur hier in dieser Deutlichkeit erkennbar. Wegen dieser überregionalen Bedeutsamkeit wird das beispielhafte Anschauungsgebiet regelmäßig von Studenten und Fachleuten besucht.

Das in Bezug auf die Landschaftsentwicklung durch die Eiszeit einzigartige Zeugnis der erdgeschichtlichen Vergangenheit sollte unbedingt für unsere Nachwelt bewahrt werden. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Franz Kestler

 

Abdruck an:

  • Gemeinde Valley
  • Interessengemeinschaft Grub
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